Buchungsbedingungen

Wilfer Ferienwohnungen, Maritta Wilfer, 87543 Oberstaufen (Vermieter)

1. Abschluss des Mietvertrags
Mit der Buchung oder dem Buchungswunsch erteilt der Gast dem Vermieter verbindlich den Auftrag zum Abschluss des Mietvertrags.
Der Mietvertrag wird für beide Seiten verbindlich, nachdem der Vermieter dem Gast die Buchung mit Preis, Anreise- und Abreisedatum schriftlich bestätigt hat.

Sollten Sie darin Abweichungen zu Ihrer Buchung oder Ihrem Buchungswunsch feststellen, ist eine sofortige Neuabsprache nötig. Mit dem Eingang der Buchungsbestätigung hat der Gast eine Anzahlung zu leisten (Betrag, Zahlungsziel und Kontoverbindung - siehe Buchungsbestätigung). Sollte diese Anzahlung nicht eingehen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren wodurch die unten genannten Rücktrittsgebühren fällig werden.
Den Rest- bzw. Gesamtbetrag bezahlt der Gast bei Anreise oder bei der Endabrechnung in bar.

2. Rücktritt
Der Gast kann vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang der Erklärung in unserem Haus wirksam.

Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:

  • Bei einem Rücktritt bis 50 Tage vor Mietbeginn werden 20 % des Wohnungsmietpreises berechnet.
  • Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des Wohnungsmietpreises berechnet.
  • Bei einem Rücktritt weniger als 30 Tage vor Mietbeginn werden 80 % des Wohnungsmietpreises berechnet.
  • Bei verspäteter Anreise und / oder vorzeitiger Abreise ist der komplette vereinbare Aufenthaltspreis zu entrichten.

Hinsichtlich eines Rücktritts bieten wir eine Reiserücktrittsversicherung an. In der Regel erhält der Gast die Buchungsbestätigung per E-Mail. Diese enthält einen Link zum Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. 

3. Besondere Hinweise
Die Vertragsleistung des Vermieters ergibt sich aus den Angaben in Prospekten, unserer Internetseite sowie Planskizzen. Geringe Abweichungen, auch durch saisonelle Gegebenheiten, sind möglich.


Die Vertragsleistung des Gastes bestehen in der sorgfältigen und schonenden Benutzung der Ferienwohnung im Mietzeitraum und in der kompletten Bezahlung der angefallenen Kosten.

Der Vermieter kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Vermieters.

Für im Mietzeitraum entstandene Schäden an Wohnung und Inventar haftet der Gast, auch durch Verursachung Dritter. Dieserlei Schäden sind unverzüglich zu melden.

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Der Mehraufwand für stark verunreinigte Wohnungen wird dem Mieter mit bis zu 200,- Euro berechnet.

Gerichtsstand ist Kempten/Allgäu